Änderung beim Beantragen der Beschäftigungserlaubnis

Der Antrag auf Beschäftigungserlaubnis hat durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine Erweiterung erfahren. Vom Unternehmen auszufüllen ist jetzt nicht mehr nur das zweiseitige Formular Stellen Beschreibung der Arbeitsagentur, sondern zusätzlich die fünfseitige Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Beides muss vollständig ausgefüllt sein, sonst akzeptiert die Arbeitsagentur die Anträge nicht und es kommt zu Verzögerungen. Wie bisher werden beide Formulare bei der Ausländerbehörde eingereicht und dann behördenintern zur Überprüfung an die Arbeitsagentur geschickt. Weiterhin ist auch die sogenannte Vorabprüfung der Beschäftigungsbedingungen möglich, die ein wenig zeitsparender ist.


4 Jahren ago