Beschäftigungsduldung: Härtefallantrag als Möglichkeit zur Überbrückung der 12-monatigen Vorduldungszeit

Information des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg:


„Die Landesregierung hat eindeutig darauf verwiesen, dass Härtefallanträge genutzt werden sollen, damit gut integrierte Geflüchtete, die lediglich noch keine zwölf Monate in Duldung sind, eine Chance auf die Beschäftigungsduldung erhalten, ohne vorher abgeschoben zu werden. Hintergrund ist, dass eine Person, für die ein Härtefallantrag gestellt wurde, nicht abgeschoben wird (§ 5 Härtefallkommissionsverordnung BW). Bei der Stellung eines Härtefallantrags muss in dieser Konstellation dargelegt werden, dass alle Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung erfüllt sind.“

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4 Jahren ago